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  • tim.naschke/fsrphygo
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...@@ -15,7 +15,7 @@ Der Fachschaftsrat (FSR) ist gemäß § 26 Absatz 1 der Organisationssatzung der ...@@ -15,7 +15,7 @@ Der Fachschaftsrat (FSR) ist gemäß § 26 Absatz 1 der Organisationssatzung der
Grundlage für diese Ordnung ist § 27 Absatz 2 OrgS und sie trägt den Namen \emph{Geschäftsordnung des Fachschaftsrates der Physik} (FSRPhyGO). Grundlage für diese Ordnung ist § 27 Absatz 2 OrgS und sie trägt den Namen \emph{Geschäftsordnung des Fachschaftsrates der Physik} (FSRPhyGO).
Diese Geschäftsordnung wurde am 16. November 2017 beschlossen und zuletzt geändert am 14. Januar 2021. Diese Geschäftsordnung wurde am 16. November 2017 beschlossen und zuletzt geändert am 11. Januar 2024.
\Clause{title=Beschlüsse} \Clause{title=Beschlüsse}
...@@ -28,7 +28,7 @@ Diese Geschäftsordnung wurde am 16. November 2017 beschlossen und zuletzt geän ...@@ -28,7 +28,7 @@ Diese Geschäftsordnung wurde am 16. November 2017 beschlossen und zuletzt geän
'S Ein Umlaufverfahren in elektronischer Form bedarf hierbei einer einfachen Signatur. 'S Ein Umlaufverfahren in elektronischer Form bedarf hierbei einer einfachen Signatur.
'S Ein Umlaufverfahren kann von jedem Mitglied einberufen werden. 'S Ein Umlaufverfahren kann von jedem Mitglied einberufen werden.
'S Diese Einberufung muss jedem Mitglied zugegangen sein und den Beschluss im Wortlaut sowie die Umlauffrist enthalten, welche mindestens eine Woche betragen muss. 'S Diese Einberufung muss jedem Mitglied zugegangen sein und den Beschluss im Wortlaut sowie die Umlauffrist enthalten, welche mindestens eine Woche betragen muss.
'S Im Umlaufverfahren kommt ein Beschluss nur zustande, wenn er mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder gefasst wurde und dem Mitglied, welches das Umlaufverfahren einberufen hat, von keinem Mitglied ein Widerspruch oder eine größere Nachfrage gegen dieses Verfahren innerhalb der Umlauffrist zugegangen ist; andernfalls kann der Beschluss nur innerhalb einer Sitzung gefasst werden. 'S Im Umlaufverfahren kommt ein Beschluss nur zustande, wenn er mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder gefasst wurde und dem Mitglied, welches das Umlaufverfahren einberufen hat, von keinem Mitglied ein Widerspruch gegen dieses Verfahren innerhalb der Umlauffrist zugegangen ist; andernfalls kann der Beschluss nur innerhalb einer Sitzung gefasst werden.
'S Die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist auf der nächsten Sitzung im Protokoll zu vermerken. \\ 'S Die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist auf der nächsten Sitzung im Protokoll zu vermerken. \\
Mitglieder können ihre abweichende Meinung zu einem Beschluss oder zu dessen Begründung im Protokoll vermerken lassen. Mitglieder können ihre abweichende Meinung zu einem Beschluss oder zu dessen Begründung im Protokoll vermerken lassen.
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